Der Umstieg auf Wärmepumpe lohnt sich

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe kann staatlich gefördert werden. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt der Staat den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die Zuschüsse für private Eigentümerinnen und Eigentümer werden über die KfW abgewickelt. Hinweis: Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026.

Wie hoch Ihr möglicher Zuschuss ausfällt, hängt unter anderem von Ihrer Immobilie, der bestehenden Heizung, der Nutzung des Gebäudes und Ihrem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab.

Förderung berechnen

Das Wichtigste auf einen Blick

Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen für den Einbau klimafreundlicher Heizungen in bestehenden Gebäuden. Die konkrete Förderhöhe hängt von der Nutzung der Immobilie, der bestehenden Heizung, dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und den förderfähigen Investitionskosten ab.

30 %

Grundförderung

40 %

max. Einkommensbonus

16 %

Klimageschwindigkeitsbonus

80 %

max. Gesamtförderung

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026? 

 

30 % Grundförderung 
Für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe beträgt die Grundförderung 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bis zu 40 % Einkommensbonus 
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen einen zusätzlichen Bonus von bis zu 40 Prozent erhalten.

16 % Klimageschwindigkeitsbonus 
Beim förderfähigen Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altanlagen können selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich 16 Prozent Förderung erhalten.

Bis zu 80 % Gesamtförderung 
Die verschiedenen Förderbausteine können miteinander kombiniert werden. Grundsätzlich gilt eine Förderobergrenze von 70 Prozent. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in der niedrigsten Einkommensstufe sind bis zu 80 Prozent möglich.

Hinweis: 
Die genannten Werte geben einen ersten Überblick. Welche Voraussetzungen für die einzelnen Förderbausteine gelten und welche Förderung in Ihrem konkreten Fall möglich ist, erfahren Sie im Abschnitt „Förderbausteine im Detail“. 

Förderung im Überblick

Die wichtigsten Zuschüsse, Boni und Änderungen der neuen BEG auf einen Blick.

Berechnen Sie Ihre mögliche Förderung

Förderrechner

Wie hoch Ihre persönliche Förderung ausfallen könnte, lässt sich nicht allein anhand eines Fördersatzes beantworten. Entscheidend ist unter anderem die Nutzung des Gebäudes, die bestehende Heizung, das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen und die Höhe der geplanten Investition. 

Mit unserem Förderrechner erhalten Sie anhand weniger Angaben eine erste Einschätzung zu:

  • dem voraussichtlichen Zuschuss, 
  • Ihrer möglichen Förderquote, 
  • Ihrem verbleibenden Eigenanteil, 
  • und der Förderentwicklung bei späterem Antrag im Zeitablauf 

Hinweis: Das Ergebnis des Förderrechners dient der persönlichen Orientierung, eine verbindliche Prüfung und Förderzusage erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle. 

 

So setzt sich die Förderung im Detail zusammen

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. Ob einzelne Boni genutzt und miteinander kombiniert werden können, hängt insbesondere von der Nutzung der Immobilie, der bestehenden Heizungsanlage und dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ab. 

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten.

Sie kann grundsätzlich von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern bestehender Wohngebäude beantragt werden. Dabei ist es für die Grundförderung nicht entscheidend, ob die betreffende Wohneinheit selbst genutzt oder vermietet wird. 

Der Einkommensbonus steht ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung. 

 

Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen: 

bis 30.000 €: +40 % Bonus 

bis 40.000 €: +30 % Bonus 

bis 50.000 €: +10 % Bonus 

 

Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von mehr als 50.000 Euro wird kein Einkommensbonus gewährt. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen aller relevanten Haushalts­mitglieder des zweiten und dritten Jahres vor Antrag­stellung (für Anträge im Jahr 2026 also der Durch­schnitt von 2024 und 2023). 

 

Familienzuschlag 

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das für den Einkommensbonus anzusetzende und zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen einmalig um 10.000 Euro reduziert. Dadurch kann ein Haushalt in eine günstigere Einkommensstufe fallen und einen höheren Einkommensbonus erhalten. 

Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können beim frühzeitigen Austausch bestimmter funktionstüchtiger Altanlagen einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von maximal 16 Prozent erhalten, dieser sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach alle sechs Monate zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 %. Ab dem 01.08.2028 wird kein Klima­geschwindigkeits­bonus mehr gewährt.

Dazu können insbesondere gehören: 

- Ölheizungen, 
- Kohleheizungen, 
- Gasetagenheizungen, 
- Nachtspeicherheizungen, 
- ältere Gaszentralheizungen, 
- ältere Biomasseheizungen.

Die Altanlage muss im Zusammenhang mit dem Heizungstausch fachgerecht außer Betrieb genommen, demontiert und entsorgt werden.

Die Grundförderung, der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus können miteinander kombiniert werden, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzlich gilt eine Förderobergrenze von 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Einkommensbonus von 40 Prozent erhalten, kann die Förderung auf bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten steigen.

Bei förderfähigen Höchstkosten von 28.000 Euro entspricht dies einem maximal möglichen Förderzuschuss von 22.400 Euro.   

Bei vermieteten Wohneinheiten kann grundsätzlich die Grundförderung in Anspruch genommen werden.

Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus setzen dagegen voraus, dass die geförderte Wohneinheit von der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer selbst genutzt wird.

Für Vermieterinnen und Vermieter ergibt sich deshalb aktuell grundsätzlich eine maximale Förderquote von 30 Prozent. 

Nicht jeder Förderbaustein kann in jedem Vorhaben genutzt werden. Entscheidend sind unter anderem:

  • die Nutzung der geförderten Wohneinheit, 
  • die Art und das Alter der bestehenden Heizung, 
  • das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, 
  • die Anzahl der Wohneinheiten, 
  • die Höhe der förderfähigen Kosten, 
  • der Zeitpunkt der Antragstellung.

Persönliche Förderung berechnen

Hinweis: Das Ergebnis des Förderrechners dient der persönlichen Orientierung, eine verbindliche Prüfung und Förderzusage erfolgt ausschließlich durch die zuständige Förderstelle. 

 

Jetzt profitieren, bevor die Förderung schrittweise sinkt

Eine frühere Antragstellung kann eine höhere Kostenbasis und einen höheren Klimageschwindigkeitsbonus bedeuten.
Maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt des Antrags.

Warum frühes Handeln sinnvoll ist 

 

Früh starten lohnt sich 

Die Förderbedingungen werden in den kommenden Jahren schrittweise reduziert. Wer einen Heizungstausch plant, sollte seine Möglichkeiten deshalb frühzeitig prüfen. 
 

Förderfähige Kosten sinken 

Die maximal förderfähigen Kosten werden künftig schrittweise gesenkt. Im zweiten Halbjahr 2026 liegen sie bei 28.000 Euro pro Wohneinheit, ab 01.02.2027 reduzieren sie sich alle sechs Monate um 750 Euro – die Förderbasis schrumpft bis 2030. Das bedeutet: Je früher die Antragstellung erfolgt, desto höher kann der Fördervorteil ausfallen.

 

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt 

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent und wird anschließend schrittweise reduziert:

bis 31. Januar 2027: 16 Prozent, 
ab 1. Februar 2027: 12 Prozent, 
ab 1. August 2027: 8 Prozent, 
ab 1. Februar 2028: 4 Prozent, 
ab 1. August 2028: kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr. 

 

Förderung wird ab 2027 neu aufgeteilt 

Im ersten Quartal 2027 soll die bisherige Grundförderung für Wärmepumpen neu aufgeteilt werden:

  • 15 Prozent Grundförderung,
  • zusätzlich 15 Prozent Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen, die ihren Ursprung innerhalb der Europäischen Union haben. Die genaue Definition der europäischen Wertschöpfung und die erforderlichen Nachweise sind noch nicht abschließend geklärt. 

     

Umsetzungszeit nach Förderzusage 

Nach der Förderzusage muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen werden. Eine frühe Antragstellung kann aktuelle Förderbedingungen sichern. 

Rechtlicher Hinweis 

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Förder-, Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Förderbedingungen können sich ändern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils geltenden Förderrichtlinien, technischen Mindestanforderungen und Entscheidungen der zuständigen Förderstellen.