Förderung Wärmepumpe Österreich
Bis zu 15.000 Euro Förderung für Ihre Dimplex Wärmepumpe – Kesseltausch 2026
Jetzt klimafreundlich heizen und von attraktiven Bundesförderungen profitieren
Sie möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzen? Mit der Bundesförderung "Kesseltausch 2026" unterstützt Sie das Bundesministerium für Klima- und Umweltschutz beim Umstieg auf eine klimafreundliche Dimplex Wärmepumpe.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Hohe Fördersummen für Wärmepumpen:
- Bis zu 7.500 Euro Basisförderung für Wärmepumpen (Luft/Wasser, Sole/Wasser, Wasser/Wasser)
- Plus 5.000 Euro Bonus für Tiefenbohrung oder Brunnen bei Erdwärme-Systemen
- Plus 2.500 Euro Bonus für thermische Solaranlage
- Maximale Gesamtförderung: 15.000 Euro
Einfache Voraussetzungen:
- Keine Einkommensprüfung erforderlich
- Kein Mindestalter der Altanlage notwendig
- Kein Hauptwohnsitz am Förderstandort erforderlich
- Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
Welche Heizsysteme werden gefördert?
Die Förderung gilt für den Austausch folgender fossiler Heizungssysteme:
- Ölheizungen
- Gasheizungen
- Kohle/Koks-Allesbrenner
- Elektrospeicheröfen
Technische Voraussetzungen für Wärmepumpen
Ihre neue Dimplex Wärmepumpe muss folgende Kriterien erfüllen:
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien
- Maximale Vorlauftemperatur 55°C
- Leistung unter 100 kW für Ein-/Zweifamilienhäuser
- Installation durch befugte Fachkraft
Gut zu wissen:
Alle aktuellen Dimplex Wärmepumpen erfüllen die Förderkriterien und sind auf der offiziellen Liste der förderungsfähigen Wärmepumpen gelistet.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen:
- Eigentümer und Miteigentümer
- Bauberechtigte
- Mieter (mit Zustimmung)
Förderbar sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser in ganz Österreich.
So funktioniert die Antragstellung
Schritt 1 – Online-Registrierung:
Registrieren Sie Ihr Projekt unter www.sanierungsoffensive.gv.at (ab November 2025 möglich). Nach der Registrierung ist Ihr Förderbudget für 9 Monate reserviert.
Erforderliche Unterlagen für die Registrierung:
- Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes
- Persönliche Daten und Projektdetails
- Angaben zum ausführenden Installationsunternehmen
Schritt 2 – Antragstellung nach Abschluss
Nach Installation und Abrechnung Ihrer Dimplex Wärmepumpe reichen Sie innerhalb von 9 Monaten alle Unterlagen online ein.
Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung:
- Endabrechnungsformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Alle Rechnungen (auf Ihren Namen ausgestellt)
- Zahlungsnachweise
Wichtige Fristen und Termine
- Start der Registrierung: November 2025
- Förderfähige Leistungen: Ab 03.10.2025
- Antragsfrist: Längstens bis 31.12.2026 (solange Budget verfügbar)
- Umsetzungsfrist: 9 Monate nach Registrierung
Jetzt beraten lassen und Förderung sichern
Nutzen Sie die attraktive Bundesförderung für Ihren Umstieg auf eine klimafreundliche Dimplex Wärmepumpe. Unsere Fachpartner beraten Sie gerne zu den passenden Systemen und unterstützen Sie bei der Förderabwicklung.
Kontakt zur Förderabwicklung:
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Serviceteam Kesseltausch
www.sanierungsoffensive.gv.at
Kombinationsmöglichkeiten
Die Bundesförderung lässt sich mit Landesförderungen kombinieren – so maximieren Sie Ihre finanzielle Unterstützung. Wichtig: Die Gesamtförderung darf die Investitionskosten nicht übersteigen.
Bei gleichzeitiger thermischer Sanierung können Sie zusätzlich den "Sanierungsbonus im Einfamilienhaus" beantragen.
Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Ja, ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist nicht erforderlich. Die Förderung gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser, unabhängig davon, ob es sich um den Hauptwohnsitz oder eine Zweitwohnung handelt.
Es gibt kein Mindestalter für die zu ersetzende fossile Heizung. Auch relativ neue Öl- oder Gasheizungen können gegen eine Dimplex Wärmepumpe ausgetauscht und gefördert werden.
Ja, Sie können sich auch nach der Bestellung oder sogar nach der Installation registrieren, solange die Leistungen ab dem 03.10.2025 erbracht wurden. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ablauf der 9-Monats-Frist registrieren und die Antragstellung rechtzeitig durchführen.
Ja, alle fossilen Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle, Koks) müssen außer Betrieb genommen, stillgelegt und fachgerecht entsorgt werden. Öltanks müssen entweder entsorgt oder mindestens entleert, gereinigt und verplombt werden. Die Entsorgungskosten sind förderungsfähig.
Nein, die Wärmepumpe muss von einer befugten Fachkraft installiert werden. Eigenleistungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Dies stellt die fachgerechte und normgerechte Installation sicher.
Wenn Sie die Antragstellung nicht innerhalb von 9 Monaten nach der Registrierung durchführen, verfällt Ihre Registrierung und damit auch die Budgetreservierung. Sie müssten sich dann neu registrieren, sofern noch Budget verfügbar ist.
Alle aktuellen Dimplex Wärmepumpen-Modelle erfüllen die Förderkriterien, da sie die EHPA-Gütesiegelkriterien einhalten und umweltfreundliche Kältemittel mit einem GWP-Wert unter 150 verwenden. Dies umfasst Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen.
Ja, die Kombination der Bundesförderung "Kesseltausch 2026" mit Landesförderungen ist ausdrücklich möglich. Beachten Sie jedoch, dass die Gesamtförderung die tatsächlichen Investitionskosten nicht übersteigen darf. Informieren Sie sich bei Ihrer Landesförderungsstelle über zusätzliche Möglichkeiten.
Ja, für die Registrierung ist ein Energieberatungsprotokoll Ihres Bundeslandes zwingend erforderlich. Die Energieberatung kann vor Ort, telefonisch oder digital durchgeführt werden und muss den Standort des Heizungstausches betreffen.
Grundsätzlich wird der Anschluss an klimafreundliche Fernwärme bevorzugt. Eine Wärmepumpe wird jedoch gefördert, wenn der Fernwärmeanschluss technisch nicht möglich ist oder die Investitionskosten für die Wärmepumpe mindestens 25% unter denen des Fernwärmeanschlusses liegen.
Nach vollständiger Antragstellung prüft die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Ihre Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Dokumenten erfolgt die Vorlage beim zuständigen Ministerium zur Genehmigung. Nach Genehmigung werden Sie per E-Mail über die Auszahlung informiert. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8-12 Wochen.
Ja, alle Rechnungen müssen auf die antragstellende Person ausgestellt sein und von dieser auch bezahlt worden sein. Zahlungsnachweise sind bei der Antragstellung vorzulegen.










