Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Glen Dimplex Deutschland GmbH ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt den Webauftritt unter dimplex.eu.

Die Website ist vollständig mit der EU-Richtlinie 2102 vereinbar, mit Ausnahme nachfolgender Inhalte:

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Vorübergehende Inhalte ​​​​​​
Unvereinbarkeit oder Unverhältnismäßige Belastungen:

  • Content nicht in Landmark-Elementen
  • Contentinfo-Element ohne Main-Element (footer)
  • Fehlende Aria-Attribute
  • Fehlende Aria-Labels
  • Zu kleine Elemente für Smartphone Viewport
  • Fehlende Namen für Buttons
  • Fehlende alt-Attribute
  • Bilder ohne alt-Attribute
  • Unzureichender Kontrast
  • Keine Namen für Buttons
  • „Vergleichen“ Pop-up Fenster nicht barrierefrei bedienbar
  • Fehlende Bezeichnung in Label-Tag
  • PDF-Dokumente, die vor dem 28.06.2025 erstellt wurden

Permanente Inhalte
Inhalte, die nicht in die anwendbaren Rechtsvorschriften fallen:
Hydraulikfinder
https://www.dimplex.eu/de-de/hydraulikfinder

Konfigurator 
https://www.dimplex.eu/de-de/konfigurator

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstellt und zuletzt von uns selbst überprüft/geändert am 25.06.2025.

Feedback und Kontaktangaben
Optimierungsvorschläge und Hinweise auf unbekannte Mängel in der barrierefreien Zugänglichkeit prüfen und beheben wir gern. Diese können über unser Kontaktformular gemeldet werden. Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können dort ebenfalls angefragt werden.

Zum Kontaktformular

Ansprechpartner für barrierefreie Inhalte ist Anja Fischer, Am Goldenen Feld 18, 95326 Kulmbach.

Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Nutzer die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag

Zuständige Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html